Es gibt verschiedene Gründe, weshalb auch im Erwachsenenalter eine Adoption in Betracht kommen kann. Damit das Familiengericht einer Erwachsenenadoption zustimmen kann, müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
Der folgende Beitrag erläutert Ihnen daher, was Sie berücksichtigen müssen und welche rechtlichen Folgen nach einer erfolgreichen Adoption auf Sie zukommen.
Die Möglichkeit einer Adoption besteht nicht nur für minderjährige Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Adoptiveltern auch einen Erwachsenen adoptieren, mit dem sie nicht verwandt sind. Auf diese Weise erhält dieser die gleiche Stellung wie deren leibliche Kinder.
Das Gesetz sieht folgende Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen, damit eine Erwachsenenadoption möglich ist:
Es muss ein sogenanntes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen oder angestrebt werden. Davon ist die Rede, wenn eine enge familiäre Verbundenheit vorliegt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass beide Parteien zukünftig füreinander sorgen und einstehen möchten.
Während bei einer Beziehung zu einem Pflege- oder Stiefkind ein solch enges Familienverhältnis bereits anzunehmen ist, kann das Eltern-Kind-Verhältnis auch zukünftig erwartet werden, wenn die emotionale Verbundenheit des Erwachsenen zu den Adoptiveltern zum aktuellen Zeitpunkt sehr stark ist. Dann wird davon ausgegangen, dass sich das Eltern-Kind-Verhältnis noch entwickeln wird.
Gleichzeitig muss die Adoption sittlich gerechtfertigt sein. Hierzu dürfen die Adoption und der Zweck, der mit der Adoption verfolgt wird, nicht gegen ein moralisches Verbot verstoßen. Eine Adoption ist daher grundsätzlich nicht möglich, wenn mit der Adoption ausschließlich ein Adelsname fortgeführt werden soll.
Es wird zwischen zwei Arten der Adoption unterschieden. Welche im speziellen Fall in Betracht kommt, liegt in der Hand des Familiengerichts. Beide Adoptionsformen unterscheiden sich im Wesentlichen durch das Bestehen oder Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern.
Diese Adoptionsform kommt einer Volladoption gleich, d.h. das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern wird aufgehoben und der Volljährige wird ein vollwertiges Familienmitglied der Adoptivfamilie. Als Folge erlöschen alle Rechte und Pflichten, die gegenüber den leiblichen Eltern bestehen. Das Adoptivkind hat keinen Anspruch auf das Erbe und ist auch nicht den leiblichen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
Eine starke Adoption ist nur möglich, wenn
Bei dieser Adoptionsform bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen. Das Adoptivkind erhält im Ergebnis durch die Adoptiveltern ein „weiteres“ Elternpaar dazu. Es hat daher sowohl gegenüber seinen Adoptiveltern als auch gegenüber seinen leiblichen Eltern erbrechtliche Ansprüche und Unterhaltspflichten.
Wir prüfen gerne, ob in Ihrem konkreten Fall eine Erwachsenenadoption in Betracht kommt und klären Sie über alle rechtlichen Folgen auf. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung, damit einer Adoption nichts im Weg steht!
Die Adoption eines Erwachsenen ist an folgende Verfahrensschritte geknüpft:
Zunächst müssen die Adoptiveltern und der Erwachsene einen Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Wichtig ist, dass der Antrag notariell beurkundet ist. Der Notar benötigt hierfür neben den Personenangaben verschiedene Unterlagen und Urkunden im Original bzw. als beglaubigte Kopie.
Das Familiengericht prüft daraufhin, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht und befragt im Rahmen einer Anhörung die Mitglieder der Adoptivfamilie und nahe Angehörige des Erwachsenen bezüglich der familiären Verbundenheit der Parteien. Auch die Interessen der bereits bestehenden Kinder der Adoptiveltern werden in Erfahrung gebracht und berücksichtigt. Es soll verhindert werden, dass diese durch die Adoption benachteiligt werden.
Ob im Anschluss eine schwache oder starke Adoption in Betracht kommt, entscheidet ebenfalls das Familiengericht. Neben den oben genannten Fällen, in denen eine starke Adoption möglich ist, kann ein ausschlaggebendes Kriterium für die Entscheidung sein, ob sich das Adoptivkind bereits gegenüber den leiblichen Eltern verpflichtet hat.
Beispiel: Die leiblichen Eltern des Adoptivkindes X sind pflegebedürftig. X trägt bereits Kosten für sie im Rahmen des Elternunterhalts. Durch eine starke Adoption würde diese rechtliche Beziehung aufgelöst werden. Seine leiblichen Eltern würden dadurch erhebliche Nachteile erleiden und wären finanziell auf sich gestellt. Aus diesem Grund wäre es naheliegender, dass sich das Gericht für eine schwache Adoption entscheidet.
Im Rahmen des Adoptionsantrags müssen die Adoptiveltern und der Erwachsene der Adoption zustimmen. Eine endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Familiengericht. Von dessen Zustimmung ist abhängig, ob eine Adoption durchgeführt werden kann oder nicht.
In der Regel müssen die leiblichen Eltern nicht zustimmen. Es geht schließlich um die Beziehung des Erwachsenen zu dessen Adoptiveltern. Anders ist dies nur im Fall der starken Adoption. Der Grund liegt darin, dass bei dieser Adoptionsform auch die leiblichen Eltern von den rechtlichen Folgen betroffen sind. Auch ihre Interessen müssen berücksichtigt werden.
Achtung: Sollte das Familiengericht Ihren Antrag ablehnen, haben Sie die Möglichkeit Berufung einzulegen. Die Entscheidung wird dann erneut überprüft. Lassen Sie sich jedoch nicht allzu lange Zeit, denn die Frist in der Sie sich schriftlich äußern müssen beträgt einen Monat!
Für die Adoption ist die notarielle Beglaubigung des Adoptionsantrags notwendig. Daher kommen zunächst Notarkosten auf Sie zu. Zusätzlich fallen Gerichtskosten an. Die Höhe ist je nach Fall individuell und richtet sich nach dem Vermögen und Einkommensverhältnissen der Adoptivfamilie sowie dem Verfahrenswert.
Der adoptierte Erwachsene nimmt grundsätzlich den Familiennamen der Adoptiveltern an und gibt seinen Geburtsnamen auf. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn der Erwachsene bereits verheiratet ist. Trägt der Ehepartner den Geburtsnamen des Adoptierten, so muss sein Ehepartner einer Namensänderung zustimmen.
Diese Webseite wurde mit Jimdo erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com